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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11833/99   

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OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11833/99 (https://dejure.org/1999,13899)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.12.1999 - 2 A 11833/99 (https://dejure.org/1999,13899)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11833/99 (https://dejure.org/1999,13899)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Neustadt - 5 K 2314/98
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11833/99

Papierfundstellen

  • GewArch 2000, 194
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92

    Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11833/99
    Diesbezüglich ist dann glaubhaft zu machen, dass der Antragsteller sich hinsichtlich seiner Rechtsgütergefährdung von der Allgemeinheit signifikant unterscheidet und dass diese Tatbestände gemessen an den Zielsetzungen des Waffengesetzes berücksichtigenswert sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 C 5.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66; Meyer, Die neuere waffenrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, GewArch 1998, 89 ff. (94)).

    Da sich das waffenrechtliche Bedürfnis auch aus keinem anderen der in § 32 Abs. 1 WaffG aufgeführten Beispielstatbestände herleiten lässt, vermag der Kläger mit seinem Begehren nur durchzudringen, wenn, wofür das Gesetz Raum lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 C 5.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66), die umstrittene Genehmigungsvoraussetzung mit Umständen gerechtfertigt werden könnte, die außerhalb der Falltypik des Beispielskataloges angesiedelt sind.

    Auf die von der Beklagten in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage, ob vom Antragsteller selbst gesetzte Umstände überhaupt geeignet sein könnten, ein Schusswaffenbedürfnis zu tragen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 C 5.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66), kommt es mithin nicht entscheidend an.

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11833/99
    Dieser Spezialtatbestand, dessen Auslegung durch das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ff. rechtsgrundsätzlich geklärt ist, setzt voraus, dass der Antragsteller aufgrund besonderer Umstände nach den Erfahrungen wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit Angriffen rechnen muss und dass die angestrebte Schusswaffe zur Verminderung des Gefährdungsrisikos geeignet ist.
  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92

    Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mangels Bedürfnis - Glaubhaftmachung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11833/99
    Das waffenrechtliche Bedürfnis, an dessen Nachweis besonders strenge Anforderungen gestellt werden, wenn die Schusswaffe, so wie hier, in der Öffentlichkeit geführt werden soll (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22. September 1993 - 1 B 153.92 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 m.w.N.), lässt sich insbesondere nicht mit einem der in § 32 Abs. 1 WaffG aufgeführten Beispielstatbestände rechtfertigen.
  • BVerwG, 31.08.1995 - 1 B 244.94

    Anforderungen an die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für ein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11833/99
    Damit stellt die Norm, soweit die überproportionale Rechtsgutgefährdung in Rede steht, auf die einzelfallspezifische Würdigung von einschlägigem Erfahrungswissen ab, von dem angenommen werden kann, dass es vor allem beim Bundeskriminalamt oder den Landeskriminalämtern verfügbar ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 31. August 1995 - 1 B 244.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73 und Beschluss vom 6. März 1996 - 1 B 39.96 -).
  • BVerwG, 06.03.1996 - 1 B 39.96

    Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Bestehen eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11833/99
    Damit stellt die Norm, soweit die überproportionale Rechtsgutgefährdung in Rede steht, auf die einzelfallspezifische Würdigung von einschlägigem Erfahrungswissen ab, von dem angenommen werden kann, dass es vor allem beim Bundeskriminalamt oder den Landeskriminalämtern verfügbar ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 31. August 1995 - 1 B 244.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73 und Beschluss vom 6. März 1996 - 1 B 39.96 -).
  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 165/00

    Waffenrechtliches Bedürfnis eines Privatdetektivs zum Führen eines Revolvers;

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  • VG Neustadt, 02.09.2003 - 5 K 566/03
    Sie ist nicht erforderlich, wenn die Gefährdung sich auf andere zumutbare Weise verhindern oder ebenso mindern lässt wie durch eine Schusswaffe (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 24. Juni 1975, -I C 25.73 -, BVerwGE 49, 1 ff.; ebenso u.a. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Dezember 1999 - 2 A 11833/99.OVG -, GewArch 2000, 194; BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 1988, GewArch 1988, S. 394; VG Neustadt, Urteil vom 5. Oktober 1994 - 3 K 3809/93.NW -).
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